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Digitalisierungsbeiträge

Sehr geehrte Kunden,

gerne dürfen wir Sie informieren, dass innerhalb der gestrigen Sitzung der Landesregierung die sogenannten „Digitalisierungsbeiträge“ genehmigt wurden.
Die Kleinunternehmen stellen in Hinblick auf ihre Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaft dar. Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für Ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich.
Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich.

Zugangsvoraussetzungen: Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen,
die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und bis zu 5 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (JAE) haben:

  • Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind,
  • freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind.

Was und in welchem Ausmaß wird gefördert: Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken
sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:

  1. von Organisations- und Geschäftsmodellen;
  2. des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
  3. der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen und besonders:
  4. Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber/Inhaberinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;
  5. Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung;
  6. Ankauf und Optimierung von Software.

Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000,00 Euro je Antrag. Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60% der zulässigen Ausgabe in „de minimis“ gewährt.

Der Beitragsantrag muss bis zum 31. Oktober vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens eingereicht werden. Im Zeitraum 2022-2023 kann nur ein Antrag je Unternehmen eingereicht werden.

 

Quelle: HDS

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