Gültigkeit der PEC-Adresse überprüfen

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Gültigkeit der PEC-Adresse überprüfen

Gültigkeit der PEC-Adresse überprüfen

„Digitalen Wohnsitz" für Einzelunternehmen und Gesellschaften bis zum 1. Oktober mitzuteilen

Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen und Gesellschaften waren bereits bisher verpflichtet, eine gültige PEC-Adresse an das Firmenregister zu übermitteln. Es wird nun nicht mehr von PEC-Adresse bzw. „zertifizierter E-Mail-Adresse“ gesprochen, sondern von dem „digitalen Domizil“ des Einzelunternehmens bzw. der Gesellschaft. Das Dekret “Semplificazioni” schreibt vor, dass Einzelunternehmen und Gesellschaften bis zum 1. Oktober 2020 ein „digitales Domizil“ haben, also eine gültige PEC-Adresse an die Handelskammer bzw. an die Berufskammer übermittelt haben. Auch bisher waren Strafen vorgesehen, wenn ein Einzelunternehmen bzw. Gesellschaften nicht eine gültige PEC-Adresse mitgeteilt hatten. Ab den Amtskontrollen ab 1. Oktober 2020 werden die Strafen bei für die Nichtmitteilung jedoch erhöht.

Es ist daher ratsam, die eigene Lage zu überprüfen und so bald wie möglich etwaige Mängel, wie beispielsweise eine abgelaufene PEC-Adresse, zu beheben.

Quelle: https://www.hds-bz.it/
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