Sehr geehrte Kunden,
gerne dürfen wir Sie informieren, dass innerhalb der gestrigen Sitzung der Landesregierung die sogenannten „Digitalisierungsbeiträge“ genehmigt wurden.
Die Kleinunternehmen stellen in Hinblick auf ihre Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaft dar. Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für Ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich.
Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich.
Zugangsvoraussetzungen: Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen,
die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und bis zu 5 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (JAE) haben:
Was und in welchem Ausmaß wird gefördert: Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken
sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:
Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000,00 Euro je Antrag. Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60% der zulässigen Ausgabe in „de minimis“ gewährt.
Der Beitragsantrag muss bis zum 31. Oktober vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens eingereicht werden. Im Zeitraum 2023-2024 kann nur ein Antrag je Unternehmen eingereicht werden.
Quelle: HDS